Kataster-Uraufnahme im August 1832





Lizenzvermerk:  Uraufnahmeblatt © Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Bayern: www.lvg.bayern.de
Die Erlaubnis zur Veröffentlichung im Internet wurde schriftlich vom Landesamt für Vermessung
und Geoinformation Bayern am 22.01.2007 erteilt.


Erklärung des Bayerischen Landesvermessungsamtes

Historie

Im Jahr 1808 gründete König Max l. die königliche Steuervermessungskommission (späteres Landesvermessungsamt) und ordnete erstmals die Vermessung sämtlicher Grundstücke in Bayern an. Ziel war eine gerechte und einheitliche Besteuerung des Grundbesitzes. Bei der Gründung des Königreichs Bayern bestanden über 114 verschiedene Grundsteuersysteme. Die Grundsteuer bildete damals die Haupteinnahmequelle des Staates.


Erstellung von Rahmen-, Orts- und Stadtblättern

Die Vermessung und Kartierung (zeichnerische Darstellung) von über 21 Millionen Grundstücken erfolgte grafisch auf einem Messtisch in den Maßstäben 1:5000 in Feldlagen und 1:2500 in Ortslagen (in Franken teilweise in den Maßstäben 1:2500 bzw. 1:1250). Auf diese Weise entstanden zwischen 1808 und 1864 über 24.000 Uraufnahmeblätter, davon etwa 3.000 Orts- und Stadtblätter. Die Messtischblätter überdeckten als Rahmenkarten (Flurkarten) systematisch das ganze Land und beinhalten im Wesentlichen die Grenzen der Grundstücke und Nutzungsarten, Gebäude sowie Wege und Gewässer.


Aufnahme

Die Erfassung der einzelnen Besitzstände geschah nicht zur Freude der Eigentümer, kam diese Maßnahme doch einer Steuererklärung gleich. Als Ordnungsfaktor diente die Hausnummerierung, d.h. Flächen des gleichen Besitzers wurden mit seiner Hausnummer bezeichnet. Den Umfang ihres beanspruchten Bodens mussten die Eigentümer selbst z.B. mit Pflöcken markieren. Wer sich weigerte wurde bestraft. Mit der Messtischaufnahme war keine dauerhafte Abmarkung der Grenzen verbunden, ein Hauptmangel dieser Aufnahme. Abmarkungszwang bestand erst ab dem Jahr 1900.


Vervielfältigung der Blätter

Zur Vervielfältigung der Uraufnahmeblätter verwendete man das Verfahren der Lithografie (Steindruck). Hierzu wurden die Kartenbilder seitenverkehrt durch Gravur auf Solnhofener Steinplatten übertragen. Bei späteren Änderungen an den Grenzen (z.B. bei Grundstücksteilungen) oder an Gebäuden wurde die Steingravur von Zeit zu Zeit nachgeführt.


Flächenberechnung

Die Berechnung der Grundstücks- und Gebäudeflächen erfolgte grafisch in Tagwerk / Dezimal / Quadratfuß (1 Tgwk.= 100 Dez.= 40.000 Quadratfuß = 3408 qm). Die Flächen wurden in einfache Rechenfiguren (Dreiecke, Trapeze) zerlegt und die Bestimmungsmaße mit dem Zirkel abgegriffen. Bei manchen Grundstücken gehen die im Liegenschaftskataster und Grundbuch geführten Flächen heute noch auf die mit den einfachen Bestimmungsmethoden von damals berechneten Werte zurück. Ungenauigkeiten in den Flächenangaben können nur durch eine Neuvermessung beseitigt werden.


Bodenschätzung

Zusätzlich wurde die Bonität der Grundstücke in Form des mittleren Jahresrohertrags je Tagwerk als Geldwert ermittelt. Grundstücksfläche und Bonitätsklasse bildeten die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.


Zur Rechtsverbindlichkeit

Durch ihre Unterschrift erkannten die Eigentümer die festgestellten Besitzverhältnisse rechtsförmlich an. Diesen Schritt bezeichnete man als Liquidation. 1848 wurde der Besitzstand durch Aufhebung der Grundherrschaft zum wirklichen Eigentum. 1900 gingen mit Einführung des BGB die Angaben des Grundsteuerkatasters in das Grundbuch ein.

(Textzusammenstellung: Bayerisches Landesvermessungsamt)
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